Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der KOGE Europe GmbH mit Sitz Ellingen (nachfolgend KOGE genannt).
2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandsteil aller Verträge, die wir über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen mit den Käufern schließen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Käufern; selbst dann, wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.
3. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Angebot – Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anders ergibt; die Preise und eventuelle Zusagen von Sonderpreisen gelten nur für die jeweilige Bestellung und nicht für zukünftige Verträge.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben, Kostenvoranschläge, andere Unterlagen sowie sonstige Leistungsangaben sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An oben genannten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; der Käufer darf diese Dritten nicht zugänglich machen.
3. Eine technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung daraus kann nur abgeleitet werden, wenn diese Beratung Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung ist.
4. Bestellungen oder Aufträge gelten dann als von uns angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt haben.
III. Preise – Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf Wunsch können die Preise von uns auch in USD angegeben werden; dabei beziehen wir uns auf den tagesaktuellen Wechselkurs.
2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unserer Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Wir sind berechtigt, für die gesamte Forderung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regeln über die Folgen des Zahlungsverzuges.
5. Erstlieferungen erfolgen gegen Vorauskasse. Wir behalten uns vor, auch in sonstigen Fällen Vorauskasse zu verlangen. Dies wird aus unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen deutlich.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KOGE.
Der Käufer muss bis zur vollständigen Bezahlung die Ware pfleglich behandeln und umfassend gegen Verlust oder Schäden durch äußere Gewalteinwirkung versichern; und zwar mindestens in Höhe der ausstehenden Forderung und/oder dem Neuwert der Ware.
2. Bei vertragswidrigem Handeln des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren mit uns nicht gehörenden Gegenständen zu deren vollem Wert; somit erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Die aus einem Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte tritt der Käufer in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils an uns ab. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt die Sicherungsabtretung gegenüber dem Drittkunden zu offenbaren und die Zahlungsforderung unseres Käufers im eigenen Namen geltend zu machen und einzufordern.
Bei Beschlagnahme, Pfändung, Eingriffen Dritter oder sonstigen Verfügungen gegenüber der Ware hat der Käufer uns umgehend schriftlich zu informieren.
4. Alle Werkzeuge, die für einen Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von KOGE. Dies gilt auch, wenn diese dem Käufer ganz oder anteilig verrechnet werden.
V. Lieferung – Lieferzeit, Transport und Versicherung
1. Fristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn sie sind von uns ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bestätigt worden.
2. Die Lieferzeit beginnt mit der Annahme der Bestellung durch KOGE und nur bei vollständiger Auftragsklarheit. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Falls dies nicht der Fall ist, nachträglich Änderungen getätigt werden oder Zahlungsziele nicht eingehalten werden, kann die Lieferzeit angemessen verlängert werden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt (beispielsweise Epidemien, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Streiks, Naturereignisse) hat KOGE nicht zu vertreten.
3. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, es sei denn diese werden im Vorfeld grundsätzlich schriftlich ausgeschlossen; Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Bestellmenge hält sich KOGE vor.
4. Die Ware wird von KOGE sorgfältig verpackt. Falls der Käufer besondere Wünsche bezüglich der Verpackung hat, sind diese rechtzeitig bekanntzugeben.
Die Verpackung wir dem Käufer verrechnet. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen; die Verpackung wird von KOGE nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten.
5. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Falls der Käufer besondere Wünsche bezüglich der Versicherung hat, sind diese rechtzeitig bekanntzugeben.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auch wenn sie von KOGE abzuschließen ist, geht sie auf Rechnung des Käufers.
6. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
KOGE ist nicht für verzögerte Zustellung des Transporteurs und dessen Folgen haftbar zu machen.
7. Kann KOGE die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, muss der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen setzen und erklären, dass er die Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Falls dem Käufer ein Schaden durch die nicht fristgerechte Lieferung entsteht, wird sein Anspruch auf Schadensersatz auf 5% des Kaufpreises begrenzt; es sei denn wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
VI. Gewährleistung – Haftung
1. KOGE gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, welche 12 Monate ab Lieferung beträgt.
2. Falls dem Käufer Mängel auffallen, sind diese innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich an KOGE bekanntzugeben. Wird dies unterlassen oder die Frist überschritten, gilt die Lieferung als einwandfrei und die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
3. Falls die Ware fehlerhaft ist, so kann der Käufer Ersatzlieferung oder Behebung des Fehlers während der Gewährleistungszeit verlangen.
Fehlerhafte Ware, mit entsprechenden eindeutigen Begleitpapieren, ist an uns direkt zurückzusenden.
4. Wird ein Fehler nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch KOGE behoben, so kann der Käufer Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistung gilt erst als fehlgeschlagen, nachdem auch der zweite Versuch der Ersatzlieferung oder Behebung des Fehlers ohne Erfolg bleibt.
5. Ein weitergehender Gewährleistungsanspruch für entstehende Folgekosten besteht nicht. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jede Haftung wegen Schadensersatz aus Nicht- bzw. Schlechterfüllung wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite zugrunde liegt. Diese Regelung gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für Schäden durch die gelieferte Ware an Rechtsgütern des Käufers. Für Schäden, die die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.
6. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und KOGE Gelegenheit gibt, den Fehler zu beheben.
7. Von der Gewährleistung und Haftung von KOGE ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche KOGE nicht zu vertreten hat.
Außerdem wird bei folgenden Fehlern keine Gewährleistung von KOGE übernommen, sofern sie nicht unserem Verschulden zurückzuführen sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung (z.B. wenn die Ware vom Käufer missbraucht oder äußerlich beschädigt wurde, o.ä.), fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer (z.B. Aussetzung übermäßig physikalischer oder elektrischer Überspannung, o.ä.), natürliche Abnutzung infolge Alterung und/oder Verschleiß (z.B. Membrane, Ventile, Dichtungsringe, o.ä.), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (z.B. nicht durchgeführte Wartungen oder Tausch von Verschleißteilen, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, fehlende oder modifizierte Seriennummern, o.ä.), mangelhafte Vorleistungen und durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse verursachte Fehler.
VII. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen KOGE und dem Käufer ist nach unserer Wahl Weißenburg, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, ausgenommen ist das UN-Kaufrecht. Dies gilt auch, wenn der Käufer Ausländer ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
3. Im Falle von Zweifel, Ungereimtheiten oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der deutsche Wortlaut als verbindlich.
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.